Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof Prof. Dr. Stefan Schneider tritt in den Ruhestand

Der Vorsitzende Richter am Bundesfinanzhof Prof. Dr. Stefan Schneider tritt Ende September 2022 in den Ruhestand.

Der gebürtige Mannheimer begann seine berufliche Laufbahn nach dem Studium der Rechtswissenschaften und der Referendarzeit im Jahr 1986 in der Finanzverwaltung des Landes Baden-Württemberg. Im Herbst 1989 wurde er als wissenschaftlicher Assistent an den Lehrstuhl von Prof. Dr. Paul Kirchhof an die Universität Heidelberg abgeordnet, drei Jahre später als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht. Im Dezember 1999 wechselte er als Richter an das Finanzgericht Baden-Württemberg.

Prof. Dr. Schneider wurde mit Wirkung zum 01.01.2006 zum Richter am Bundesfinanzhof ernannt und vom Präsidium dem mit Lohnsteuerfragen befassten VI. Senat zugewiesen. Nach seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesfinanzhof übernahm er im April 2016 den Vorsitz des im Wesentlichen für die Besteuerung von Einzelgewerbetreibenden sowie die Gewerbesteuer von Körperschaftsteuerpflichtigen, das Kindergeld und die Investitionszulage zuständigen III. Senats.

In den mehr als 16 Jahren seiner revisionsrichterlichen Tätigkeit hat Prof. Dr. Schneider in beiden Fachsenaten und auch im Großen Senat, dem er seit 2017 angehört, an grundlegenden und richtungsweisenden Entscheidungen prägend mitgewirkt.

Über seine eigentliche richterlichen Arbeit hinaus hat sich Prof. Dr. Schneider in unterschiedlichen Funktionen erheblich engagiert. Neben seiner mehrjährigen Tätigkeit als nichtständiger Beisitzer beim Dienstgericht des Bundes und als Vertrauensperson der schwerbehinderten Richterinnen und Richter leitete er als dienstältester Senatsvorsitzender vom 01.09.2021 bis zum 24.01.2022 das Gericht, da in diesem Zeitraum weder ein Vizepräsident noch ein Präsident bestellt war. In dieser Funktion führte er auch den Vorsitz im Präsidium und im Präsidialrat, dem er anschließend bis zum Eintritt in den Ruhestand vertretungsweise als ständiger Vertreter des Präsidenten angehörte.

Der steuerlichen Fachwelt ist Prof. Dr. Schneider aufgrund seiner wissenschaftlichen und schriftstellerischen Tätigkeiten gut bekannt. Zudem ist er seit vielen Jahren Lehrbeauftragter an der Universität Mannheim, die ihn 2012 zum Honorarprofessor bestellte.

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