Dr. Frank Rozanski

Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Steuerrecht

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Aktuelles

Familienheim und Erbschaftsteuer: BFH präzisiert den Grundstücksbegriff bei der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG

Die steuerliche Gestaltung rund um das Familienheim gewinnt mit steigenden Immobilienwerten und einer zunehmend komplexen Rechtsprechung immer mehr an Bedeutung. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 17. Juni 2026 – II R 27/23 eine für die Praxis zentrale Frage entschieden: Was ist „das Grundstück“ im Sinne der Steuerbefreiung für das Familienheim nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG – nur das Hausgrundstück oder die gesamte wirtschaftliche Einheit einschließlich Garten- und Wegeflächen?

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Familienheim steuerfrei übertragen

Wie übertrage ich möglichst steuerfrei mein Familienheim an meinen Ehepartner bzw. an meine Kinder? In Zeiten steigender Immobilienpreise sollten sich Haus- bzw. Wohnungseigentümer hierüber frühzeitig Gedanken machen. Die Freibeträge bei Schenkungsteuer bzw. Erbschaftsteuer betragen zwischen Ehegatten 500.000 Euro, zwischen Eltern und Kindern jeweils 400.000 Euro.

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Steuerhinterziehung: Keine Strafe bei Verjährung

Für den Betroffenen ist es erst einmal ein Schock: Das Finanzamt wirft einem Steuerhinterziehung vor; man habe zu geringe Einkünfte erklärt. Keine Panik! In vielen Fällen kommt es nicht zu einer Verurteilung und Bestrafung. Sie sollten jedoch frühzeitig einen Fachanwalt für Steuerrecht einschalten.

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Neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs

13. August 2026
Das Familienheim in der Erbschaftsteuer: Begriff des begünstigten Grundstücks
6. August 2026
Keine gesonderte und einheitliche Feststellung für Unterbeteiligung an Kapitalgesellschaftsanteil
30. Juli 2026
Kindergeld: Ausbildung zum Rettungssanitäter ist keine Erstausbildung

Leistungen

Rechts- und Steuerberatung

  • Vermögensnachfolge – steueroptimierte Strukturierungvorweggenommene Erbfolge
  • Gesellschaftsrecht – Gesellschaftsverträge, Vertretung und Schlichtung im Gesellschafterstreit, steueroptimierte Umstrukturierung von Unternehmen, Unternehmenskauf und -verkauf (Mergers & Acquisitions)
  • Unternehmensnachfolge – steueroptimierte Nachfolgeplanung
  • Wirtschaftsstrafrecht – außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Straftaten mit Bezug zum Unternehmen, z. B. Bestechung, Untreue, Kartelldelikte, Wettbewerbsverstöße

Weitere Leistungen

Die laufende Steuerberatung (Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Finanz- und Lohnbuchhaltung),
Wirtschaftsprüfung und die Beratung auf allen anderen Rechtsgebieten wird von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern bzw. Rechtsanwälten übernommen, mit denen sowohl regional als auch überregional eine enge Kooperation besteht.

Weitere Leistungen

Die laufende Steuerberatung (Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Finanz- und Lohnbuchhaltung),
 Wirtschaftsprüfung und die Beratung auf allen anderen Rechtsgebieten wird von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern bzw. Rechtsanwälten übernommen, mit denen sowohl regional als auch überregional eine enge Kooperation besteht.
Sie haben Fragen? Rufen sie mich gerne an: 0511 – 9999 8920

Rechtsanwalt

Dr. Frank Rozanski

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
  • Jurastudium mit den Schwerpunkten Steuerrecht, Erbrecht und Gesellschaftsrecht
  • Referendariat in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, u. a. beim Finanzamt Trier
  • 1995-2007 Tätigkeit in verschiedenen mittelständischen interdisziplinären Kanzleien mit Fokus Steuerrecht, Erbrecht und Gesellschaftsrecht
  • 2008 Zulassung als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main, Hessen
  • 2008-2014 Rechtsanwalt bei PricewaterhouseCoopers (PwC), Tax & Legal, in Frankfurt am Main
  • 2013 Promotion „magna cum laude“ zum Dr. iur.
  • seit 2014 Fachanwalt für Steuerrecht
  • seit 2014 Rechtsanwalt am Oberlandesgerichtsstandort Oldenburg (Oldb.)
  • seit 2017 Rechtsanwalt am Finanzgerichtstandort Hannover
  • seit 2018 Rechtsanwalt (in Kooperation) an den weiteren Standorten Frankfurt am Main, Berlin und Hamburg
  • Rechtsanwaltskammer Celle
  • Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV)
  • Rechtsanwalts- und Notarverein Hannover e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrecht e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)
  • Verein zur Förderung der Steuerrechtswissenschaft an der Leibniz Universität Hannover e.V. (VFS)
  • Deutsche Gesellschaft für Hochschulkunde e.V. (DGfH)
  • diverse andere
 
  • Jahrgang 1975
  • verheiratet, drei Kinder
  • private Interessen: Marathon, Ski Alpin, Kochen
  • Fremdsprachen: Englisch verhandlungssicher, Grundkenntnisse in Russisch und Spanisch

Mit Individueller Beratung, gegenseitigem Vertrauen und Unternehmerischem Verstand zu ihrer Massgeschneiderten Lösung.

Fachanwaltskanzlei
Dr. Rozanski

Hauptniederlassung Hannover (Postanschrift)
Georgstraße 38, 30159 Hannover
(Stadtzentrum, an der Oper)

Zweigniederlassung Oldenburg (Oldb.)
Bloherfelder Str. 129, 26129 Oldenburg
(Oldb.)