Familienheim und Erbschaftsteuer: BFH präzisiert den Grundstücksbegriff bei der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG
Die steuerliche Gestaltung rund um das Familienheim gewinnt mit steigenden Immobilienwerten und einer zunehmend komplexen Rechtsprechung immer mehr an Bedeutung. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 17. Juni 2026 – II R 27/23 eine für die Praxis zentrale Frage entschieden: Was ist „das Grundstück“ im Sinne der Steuerbefreiung für das Familienheim nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG – nur das Hausgrundstück oder die gesamte wirtschaftliche Einheit einschließlich Garten- und Wegeflächen?