Häusliches Arbeitszimmer – jedem Nutzer stehen 1.250 EUR Höchstbetrag zu
In Änderung seiner Rechtsprechung bis dahin entschied der Bundesfinanzhof (BFH) im Jahr 2016, dass für ein häusliches Arbeitszimmer jeder Nutzer die von ihm getragenen Kosten geltend machen darf; der in der Regel geltende Höchstbetrag von 1.250 EUR darf dabei von jedem Nutzer in voller Höhe ausgeschöpft werden.
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