Fachanwaltskanzlei
Dr. Rozanski

Dr. Frank Rozanski

Keine nachträglich höhere Steuer, wenn Finanzamt sorgfaltswidrig Einkünfte übersieht

Haben Sie schon einmal zu wenig Steuern bezahlt? Das Gefühl hat wohl kaum einer von uns jemals gehabt. Es kommt aber gelegentlich vor, dass das Finanzamt im Rahmen der Steuerfestsetzung Fehler macht. Das oberste deutsche Finanzgericht entschied in einem Fall, dass ein für den Steuerpflichtigen günstiger fehlerhafter Steuerbescheid nicht mehr geändert werden darf.

Familienheim steuerfrei übertragen

Wie übertrage ich möglichst steuerfrei mein Familienheim an meinen Ehepartner bzw. an meine Kinder? In Zeiten steigender Immobilienpreise sollten sich Haus- bzw. Wohnungseigentümer hierüber frühzeitig Gedanken machen. Die Freibeträge bei Schenkungsteuer bzw. Erbschaftsteuer betragen zwischen Ehegatten 500.000 Euro, zwischen Eltern und Kindern jeweils 400.000 Euro.

Geschenke an Geschäftsfreunde: Vorsicht bei Übernahme der Steuer für den Beschenkten

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Übernahme der pauschalen Einkommensteuer für Geschenke an Geschäftsfreunde nicht als Betriebsausgabe abziehbar ist, wenn mit der Zuwendung unter Berücksichtigung der übernommenen Steuer die 35-EUR-Freigrenze gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) pro Empfänger und Wirtschaftsjahr überschritten wird. Diese ist ebenfalls als Geschenk zu behandeln.

Vorsorgeverfügungen

Neben Verfügungen von Todes wegen zur Regelung der Erbfolge (Testament, Erbvertrag) sollte jeder, insbesondere mit zunehmendem Alter, Verfügungen für den Fall schwerer Krankheit oder des Todes – sogenannte Vorsorgeverfügungen (Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Kontovollmacht etc.) – treffen. Der nachfolgende Überblick fasst das Wichtigste zu den verschiedenen Vorsorgeverfügungen zusammen.