Gartenfest mit Geschäftsfreunden steuerlich absetzbar?

Grundsätzlich sind betrieblich veranlasste Bewirtungsaufwendungen – wenn auch auf 70 % beschränkt – als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten steuerlich abziehbar. Das kann auch für ein Gartenfest unter Geschäftsfreunden auf dem Wohngrundstück des Steuerpflichtigen gelten. Voraussetzung ist, dass das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Nr. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) nicht greift.

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