Finanzamt nimmt künftig reine Frauen- bzw. Männervereine stärker ins Visier

Aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH): Vereine, die ihre Mitglieder ohne sachlich zwingenden Grund nach Geschlecht auswählen, können nicht gemeinnützig sein. Die Steuervorteile für gemeinnützige Vereine entfallen hierdurch. Die dem Urteil vorausgegangene Klage bezog sich auf eine Freimaurerloge; betroffen sind künftig jedoch alle reinen Frauen- bzw. Männervereine, z. B. Frauenchöre, Schützenbruderschaften, Studentenverbindungen.

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