Fachgespräch zwischen Bundesrechtsanwaltskammer und Bundesfinanzhof am 06.10.22

Heute haben sich Mitglieder des Ausschusses Steuerrecht sowie der Geschäftsführung der Bundesrechtsanwaltskammer mit Vertretern des Bundesfinanzhofs zu einem mehrstündigen Fachgespräch im Bundesfinanzhof getroffen.

Der Präsident des Bundesfinanzhofs Dr. Hans-Josef Thesling hieß die Delegation herzlich willkommen und betonte die große Bedeutung eines regelmäßigen Meinungsaustausches mit der Anwaltschaft, die als Prozessvertreter der Steuerbürger eine wichtige Funktion im finanzgerichtlichen Verfahren wahrnimmt.

Gegenstand des Fachgesprächs waren unter anderem die Meldepflicht von Steuergestaltungsmodellen sowie die Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs durch Berufsaus-übungsgesellschaften nach der Neuregelung des § 31b BRAO ab dem 01.08.2022. Ebenso wurden Fragen des materiellen Steuerrechts erörtert.

Der gegenseitige Meinungsaustausch wurde von beiden Seiten als fruchtbar angesehen und soll fortgesetzt werden.

Bundesfinanzhof
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