Geschenke an Geschäftsfreunde: Vorsicht bei Übernahme der Steuer für den Beschenkten

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Übernahme der pauschalen Einkommensteuer für Geschenke an Geschäftsfreunde nicht als Betriebsausgabe abziehbar ist, wenn mit der Zuwendung unter Berücksichtigung der übernommenen Steuer die 35-EUR-Freigrenze gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) pro Empfänger und Wirtschaftsjahr überschritten wird. Diese ist ebenfalls als Geschenk zu behandeln.

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