Familienheim steuerfrei übertragen
Wie übertrage ich möglichst steuerfrei mein Familienheim an meinen Ehepartner bzw. an meine Kinder? In Zeiten steigender Immobilienpreise sollten sich Haus- bzw. Wohnungseigentümer hierüber frühzeitig Gedanken machen. Die Freibeträge bei Schenkungsteuer bzw. Erbschaftsteuer betragen zwischen Ehegatten 500.000 Euro, zwischen Eltern und Kindern jeweils 400.000 Euro.