August 2026

Familienheim und Erbschaftsteuer: BFH präzisiert den Grundstücksbegriff bei der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG

Die steuerliche Gestaltung rund um das Familienheim gewinnt mit steigenden Immobilienwerten und einer zunehmend komplexen Rechtsprechung immer mehr an Bedeutung. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 17. Juni 2026 – II R 27/23 eine für die Praxis zentrale Frage entschieden: Was ist „das Grundstück“ im Sinne der Steuerbefreiung für das Familienheim nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG – nur das Hausgrundstück oder die gesamte wirtschaftliche Einheit einschließlich Garten- und Wegeflächen?

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Familienheim steuerfrei übertragen

Wie übertrage ich möglichst steuerfrei mein Familienheim an meinen Ehepartner bzw. an meine Kinder? In Zeiten steigender Immobilienpreise sollten sich Haus- bzw. Wohnungseigentümer hierüber frühzeitig Gedanken machen. Die Freibeträge bei Schenkungsteuer bzw. Erbschaftsteuer betragen zwischen Ehegatten 500.000 Euro, zwischen Eltern und Kindern jeweils 400.000 Euro.

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