Vorsorgeverfügungen

Neben Verfügungen von Todes wegen zur Regelung der Erbfolge (Testament, Erbvertrag) sollte jeder, insbesondere mit zunehmendem Alter, Verfügungen für den Fall schwerer Krankheit oder des Todes – sogenannte Vorsorgeverfügungen (Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Kontovollmacht etc.) – treffen. Der nachfolgende Überblick fasst das Wichtigste zu den verschiedenen Vorsorgeverfügungen zusammen.

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