Steuerhinterziehung: Keine Strafe bei Verjährung

Für den Betroffenen ist es erst einmal ein Schock: Das Finanzamt wirft einem Steuerhinterziehung vor; man habe zu geringe Einkünfte erklärt. Keine Panik! In vielen Fällen kommt es nicht zu einer Verurteilung und Bestrafung. Sie sollten jedoch frühzeitig einen Fachanwalt für Steuerrecht einschalten.

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