Fachanwaltskanzlei
Dr. Rozanski

Finanzamt

Steuerhinterziehung: Keine Strafe bei Verjährung

Für den Betroffenen ist es erst einmal ein Schock: Das Finanzamt wirft einem Steuerhinterziehung vor; man habe zu geringe Einkünfte erklärt. Keine Panik! In vielen Fällen kommt es nicht zu einer Verurteilung und Bestrafung. Sie sollten jedoch frühzeitig einen Fachanwalt für Steuerrecht einschalten.

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Keine nachträglich höhere Steuer, wenn Finanzamt sorgfaltswidrig Einkünfte übersieht

Haben Sie schon einmal zu wenig Steuern bezahlt? Das Gefühl hat wohl kaum einer von uns jemals gehabt. Es kommt aber gelegentlich vor, dass das Finanzamt im Rahmen der Steuerfestsetzung Fehler macht. Das oberste deutsche Finanzgericht entschied in einem Fall, dass ein für den Steuerpflichtigen günstiger fehlerhafter Steuerbescheid nicht mehr geändert werden darf.

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