Finanzamt nimmt künftig reine Frauen- bzw. Männervereine stärker ins Visier

Aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH): Vereine, die ihre Mitglieder ohne sachlich zwingenden Grund nach Geschlecht auswählen, können nicht gemeinnützig sein. Die Steuervorteile für gemeinnützige Vereine entfallen hierdurch. Die dem Urteil vorausgegangene Klage bezog sich auf eine Freimaurerloge; betroffen sind künftig jedoch alle reinen Frauen- bzw. Männervereine, z. B. Frauenchöre, Schützenbruderschaften, Studentenverbindungen.

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§ 8c KStG (Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften) ist verfassungswidrig!

Nach dem heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) – 2 BvL 6/11 verstößt § 8c Abs. 1 Satz 1 Körperschaftsteuergesetz (KStG), vormals wortidentisch § 8c Satz 1 KStG – Beschränkung des Verlustabzugs bei Kapitalgesellschaften nach schädlichem Beteiligungserwerb – gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Gleichbehandlungsgrundsatz) gemäß Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG).

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Kanzleistart am 1. März 2017

Nach über 20 Jahren beruflicher Tätigkeit als Angestellter in verschiedenen Kanzleien unterschiedlicher Größe und an mehreren Orten in Deutschland, davon über sechs Jahre in der Steuerabteilung von PwC in Frankfurt, habe ich zum 1. März 2017 meine eigene Kanzlei gegründet.

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Fachanwaltskanzlei
Dr. Rozanski

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