Steuerpflichten von Influencern

In den vergangenen Jahren haben Finanzbehörden zunehmend den Fokus auf Influencer und Creator gelegt. Analog zu Plattformen wie eBay und Airbnb ist auch hier mit einer Zunahme von Steuernachforderungen und Steuerstrafverfahren zu rechnen. Die Gruppe der Influencer lässt sich nicht als einheitliche Berufsgruppe definieren, da sie unterschiedliche Einnahmequellen und Tätigkeiten aufweist, was die steuerliche Behandlung komplex macht. Die Herausforderung für steuerliche Berater besteht in der korrekten Einordnung der verschiedenen Formen der Einkommenserzielung. Im Folgenden soll der Fokus auf die ertragsteuerliche Behandlung von Einkünften von Influencern in Deutschland gelegt werden.

Einkünfte aus Gewerbebetrieb vs. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Ein wesentlicher Aspekt ist die Abgrenzung zwischen Einkünften aus Gewerbebetrieb und Einkünften aus selbstständiger Arbeit. Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 EStG unterliegen in der Regel auch der Gewerbesteuer, während Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit gemäß § 18 EStG hiervon ausgenommen sind. Dies kann für Influencer von großer Bedeutung sein, da die steuerliche Belastung in Abhängigkeit von der vorgenommenen Einstufung variiert. Des Weiteren bestehen Unterschiede hinsichtlich der Buchführungspflichten. Gewerbliche Influencer sind ab bestimmten Umsatz- oder Gewinnschwellen dazu verpflichtet, eine doppelte Buchführung zu führen. Für Freiberufler hingegen besteht diese Verpflichtung nicht.

Einnahmen durch Affiliate-Marketing

Ein beträchtlicher Anteil der Influencer generiert seine Einnahmen durch Affiliate-Marketing. Hierbei werden auf den Kanälen der Influencer Links und Werbung für Produkte oder Dienstleistungen anderer Anbieter eingebunden. Diese Einnahmen werden in der Regel als gewerblich eingestuft, da sie erfolgsabhängige Provisionen darstellen. Allerdings existieren auch Argumente, die gegen eine solche Pauschalierung der Einstufung sprechen, insbesondere dann, wenn die Tätigkeit des Influencers eine eigenschöpferische Leistung darstellt, die über reine Werbung hinausgeht. Die Künstlersozialkasse (KSK) kann ebenfalls von Relevanz sein, da Influencer, die künstlerisch oder publizistisch tätig sind, Abgaben an die KSK leisten müssen. Affiliate-Einnahmen sind jedoch von diesen Abgaben ausgenommen.

Sachzuwendungen als steuerliche Herausforderungen

Ein weiteres Merkmal der steuerlichen Behandlung von Influencern stellen Sachzuwendungen dar, wobei hier insbesondere Produktproben zu nennen sind. Diese werden den Influencern häufig anstelle von Geld für ihre Leistungen zur Verfügung gestellt. Diese Sachzuwendungen sind als Betriebseinnahmen zu erfassen, was zu steuerlichen Herausforderungen führen kann, insbesondere im Hinblick auf die Bewertung und korrekte Erfassung. Sachzuwendungen sind gemäß den geltenden steuerrechtlichen Bestimmungen im Zeitpunkt der Zuwendung mit ihrem gemeinen Wert zu erfassen. Die korrekte Ermittlung des Werts kann in der Praxis mit Schwierigkeiten verbunden sein. Dies bedingt eine sorgfältige Dokumentation sowie Bewertung durch die Influencer und deren steuerliche Berater.

Abgrenzung der Einkünfte von Influencern

Die Abgrenzung der Einkünfte von Influencern erweist sich in der Praxis als anspruchsvoll. Eine künstlerische Tätigkeit im Sinne des § 18 EStG liegt vor, wenn der Influencer eine eigenschöpferische Leistung erbringt, die seine individuelle Gestaltungskraft zum Ausdruck bringt. Diesbezüglich sei beispielsweise auf die Erschaffung einer Kunstfigur oder die Produktion besonders kreativer Inhalte durch den Influencer verwiesen. Der Begriff „schriftstellerischer Charakter“ bezeichnet die Erstellung eigener Texte, beispielsweise in Form von Blogs oder Rezensionen. Im Gegensatz dazu werden einfache Produktvorstellungen oder Werbung, die im Auftrag eines Unternehmens erfolgen, in der Regel nicht als künstlerische Tätigkeit betrachtet.

Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass einige Influencer die Tätigkeit von Journalisten ausüben, insbesondere wenn sie unabhängige, kritische Berichterstattung betreiben. Die Abgrenzung zwischen den genannten Berufsgruppen ist jedoch stets eine Einzelfallentscheidung, welche eine genaue Prüfung der Inhalte sowie der Art der Tätigkeit erfordert.

Kombination verschiedener Einkunftsarten

Es ist zu beobachten, dass zahlreiche Influencer verschiedene Einkunftsarten vereinen, beispielsweise freiberufliche und gewerbliche. Eine getrennte Betrachtung ist jedoch erforderlich, sofern eine klare Abgrenzung der Tätigkeiten möglich ist. Eine Problematik ergibt sich jedoch, wenn beispielsweise die gewerblichen Einkünfte durch Affiliate-Marketing in den Vordergrund treten und dadurch die gesamte Tätigkeit als gewerblich eingestuft wird. In der Praxis birgt dies ein erhebliches Potenzial für Beratung und Streitigkeiten. Die steuerliche Einstufung ist maßgeblich davon abhängig, ob die einzelnen Tätigkeiten als trennbar zu betrachten sind oder in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. In einigen Fällen führt die Vermischung von gewerblichen und freiberuflichen Tätigkeiten dazu, dass die gesamte Tätigkeit als gewerblich eingestuft wird. Dies wird als „Abfärbetheorie“ oder „Infektionstheorie“ bezeichnet.

Die Rolle der Künstlersozialkasse (KSK)

Die Künstlersozialkasse (KSK) kann auch eine entscheidende Rolle bei der Besteuerung von Influencern spielen, insbesondere dann, wenn diese künstlerische oder publizistische Tätigkeiten ausüben. Unternehmen, die die Dienste von Influencern in Anspruch nehmen, könnten verpflichtet sein, auf die an Influencer gezahlten Entgelte eine Künstlersozialabgabe zu entrichten. Derzeit (im Jahr 2024) beträgt diese Abgabe 5,0 % und wird erhoben, sofern die betreffende Person als selbstständiger Künstler oder Publizist tätig ist. Eine Ausnahme von der Abgabepflicht besteht für Einnahmen aus Affiliate-Marketing, da diese nicht als künstlerische oder publizistische Leistung gelten.

Zusammenfassung

In der Gesamtschau lässt sich konstatieren, dass Influencer für steuerliche Berater eine Herausforderung darstellen, da ihre Tätigkeiten vielfach komplex und schwer kategorisierbar sind. Die Verbindung von kreativen, werblichen und organisatorischen Elementen resultiert in einer Vielzahl steuerlicher Konsequenzen. In Anbetracht der Tatsache, dass die steuerlichen Rahmenbedingungen in hohem Maße von den individuellen Tätigkeiten abhängig sind, ist eine detaillierte Analyse der jeweiligen Einnahmenquellen und Arbeitsweisen unerlässlich, um eine korrekte steuerliche Einordnung sicherzustellen.

Für Steuerberater ist es unerlässlich, sich detailliert mit den Spezifika der Influencer-Branche vertraut zu machen, um ihre Mandanten in steuerlichen Angelegenheiten optimal zu unterstützen. Des Weiteren sind die korrekte Einstufung der Einkünfte sowie Themen wie die Buchführungspflicht, die Künstlersozialabgabe und die Bewertung von Sachzuwendungen von essentieller Bedeutung. Eine umfassende und sorgfältige Beratung ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass Influencer ihre steuerlichen Pflichten korrekt erfüllen und potenzielle Risiken minimiert werden.

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie in meinem Fachbeitrag „Der Influencer – ein mysteriöses Ertragsteuersubjekt?“ im steueranwaltsmagazin.

Sie haben Fragen dazu? Gern berate ich Sie persönlich zu diesem Thema. Rufen Sie mich an oder vereinbaren Sie hier einen Termin mit mir.