Zur Aufdeckung von Steuerhinterziehung nutzt das Finanzamt eine Reihe von Informationsquellen, die sich nicht auf „Daten-CDs“ aus bekannten Steueroasen, wie zum Beispiel der Schweiz, Luxemburg oder Liechtenstein, beschränken. Welche Möglichkeiten die Steuerfahndung dabei hat, ist den meisten Steuersündern nicht bewusst.
Unterschiedliche Informationsquellen der Finanzbehörden
Um Steuerhinterzieher zu entlarven, greift das Finanzamt auf Datenbestände unter anderem von Banken, Sozialversicherungen, Behörden und anderen Steuerzahlern zurück. Dabei erhält der Fiskus auch Informationen aus dem Ausland, zum Beispiel durch die bei Steuersündern besonders gefürchteten „Daten-CDs“. Zudem arbeitet die Steuerfahndung auch international mit Banken und Behörden zusammen, um Steuerhinterziehung strafrechtlich zu verfolgen.
Die Mehrheit der Steuerzahler ist ehrlich und gibt in der Steuererklärung gegenüber dem Fiskus sämtliche Einkünfte an, damit diese korrekt versteuert werden können. Das heißt aber nicht, dass die Finanzbehörden keine Daten über sie speichern, die über das für die Steuerfestsetzung notwendige Maß hinausgehen. Diese helfen oft, zum Beispiel über eine sogenannte Kontrollmitteilung, andere, unredliche Steuerpflichtige zu überführen.
Steuerlügen haben heutzutage kurze Beine
Im Zuge der Digitalisierung und Automatisierung in den letzten Jahren greifen die Finanzämter immer öfter auf unzählige Daten zu, unterstützt durch stetig leistungsfähigere Hard- und Software. Im Ergebnis werden rasch zunehmend auch kleinste Schummeleien, wie zum Beispiel ein paar Kilometer mehr bei der Entfernungspauschale, aufgedeckt und häufig auch strafrechtlich geahndet.
Steuer-CDs aus der Schweiz
Das prominenteste Beispiel stammt aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW), welches gar so weit ging, Datenträger mit vertraulichen Finanzdaten von möglichen Steuerhinterziehern zu kaufen. Anschließend kündigte NRW mehrfach an, diese fragwürdige Praxis fortzusetzen. Seit dem Frühjahr 2010 zeigten sich knapp 120.000 Steuersünder selbst an (Selbstanzeige), wodurch der Fiskus etwa sieben Milliarden Euro Steuern eintreiben konnte.
Quellen zur Enttarnung von Steuersündern
Abgesehen von diesem bekannten Beispiel aus NRW, nutzen die Finanzbehörden auch weitere Quellen um Steuerhinterzieher zu enttarnen.
A. Sozialversicherungsträger
Für Sozialversicherungsträger gilt, dass alle steuerlich relevanten Daten an das Finanzamt übermittelt werden müssen. Hierzu gehören beispielsweise:
- Krankengeld
- Insolvenzgeld
- Arbeitslosengeld
- Renten
- weitere persönliche Angaben
Regelmäßig stehen speziell Fälle im Fokus, in denen bei der Steuererklärung von Arbeitnehmern Angaben „vergessen“ wurden, die nur der Sozialversicherungsträger kennt. Stellt das Finanzamt fest, dass es Abweichungen zwischen den erklärten und den ermittelten Daten gibt, folgt häufig eine Betriebsprüfung, um zu prüfen, ob Steuererklärung des Arbeitnehmers und Lohnsteueranmeldung des Arbeitgebers übereinstimmen.
B. Notare
Immobilienbesitzer sollten sich bewusst sein, dass Notare die Pflicht haben, das Finanzamt über die steuerlich relevanten Details einer Grundstücksübertragung zu informieren. Dies dient der Ermittlung der Grunderwerbsteuer sowie gegebenenfalls der Einkommensteuer und/oder der Schenkungsteuer.
C. Banken
Liegt der Verdacht der Steuerhinterziehung nahe, darf die Finanzverwaltung mit Unterstützung durch die Staatsanwaltschaft sogar das Bankgeheimnis zu großen Teilen außer Kraft setzen, um die Angaben des Tatverdächtigen zu überprüfen.
Auch beim Erbe hält der Fiskus die Hände auf. Eine Anmeldung für Steuerzwecke ist daher zwingend notwendig. Geschieht dies nicht, kann bereits der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt sein. Banken sind im Todesfall eines Kunden verpflichtet, das Guthaben und Zinsen an die Finanzbehörden zu übermitteln.
D. Belege anderer Steuerpflichtiger
Belege, die beim Finanzamt eingehen, werden in der Regel kontrolliert und häufig mit Belegen anderer Steuerpflichtiger abgeglichen. Zum Beispiel wird im Rahmen der Umsatzsteuer geprüft, ob die von einem Unternehmer geltend gemachte Vorsteuer exakt mit der abgeführten Umsatzsteuer des leistenden Unternehmers übereinstimmt. Sobald Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, erfolgt eine Kontrollmitteilung an das jeweils andere Finanzamt.
E. Betriebsprüfungen
Bei Betriebsprüfungen sammelt der Staat jährlich mehrere Milliarden Euro zusätzlich ein. Neben der Kontrolle der eigenen Besteuerung ermitteln Betriebsprüfer auch Angaben zu Lieferanten, Auftraggebern und Subunternehmern. Der Dominoeffekt, der hier entstehen kann, führt oft zu schmerzhaften steuerlichen und strafrechtlichen Konsequenzen für mehrere Beteiligte.
F. Anonyme Anzeigen
Kaum beachtet wird im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung die Wahrscheinlichkeit, von einem Konkurrenten, verärgerten Mitarbeiter, dem Ex-Ehegatten oder ehemaligen Geschäftspartnern/Kunden anonym beim Finanzamt angezeigt zu werden.
Fazit
Die Möglichkeiten der Finanzverwaltung, Steuerhinterziehung aufzudecken, sind vielfältig und werden begünstigt durch das sich stetig fortentwickelte digitale Zeitalter. Unterschätzt wird häufig die Vielfalt der Informationsquellen, auf die die Finanzämter im Rahmen des Besteuerungsverfahren zurückgreifen können. Die hierfür genutzten Methoden mögen teilweise zwar fraglich sein, dabei ist aber zu berücksichtigen, dass das Interesse des Staates an einer korrekten Besteuerung zur Sicherung der Staatsfinanzierung so manch einer individuellen Rechtsposition des einzelnen Steuerpflichtigen überwiegt.
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